Beschränkung für Pflanzenschutzmittel (PSM): PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten: 1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. 2. unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Weitere Hinweise: Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist. Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir keine Haftung.
Produktbeschreibung: Roundup Unkrautfrei Speed beseitigt ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kernobst und Ziergehölzen, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!) sowie vor der Saat von Zierrasen und Zierpflanzen Gut bekämpfbar sind: Giersch, Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Disteln, Ehrenpreis, Fuchsschwanz, Gänsefingerfuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Weißer Gänsefuß, Zaunwinde. Außerdem: Herkömmliche Rasengräser Nicht bekämpfbar sind: Weißer Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander, Kleine Brennnessel, Weißklee Anwendung nur im Freiland. Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet! Anwendung: für: Freiland, Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, unter Kernobst und Ziergehölzen sowie vor der Saat von Zierrasen und Zierpflanzen gegen: Giersch, Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Disteln, Ehrenpreis, Fuchsschwanz, Gänsefingerfuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Weißer Gänsefuß, Zaunwinde. Außerdem: Herkömmliche Rasengräser 
Eigenschaften: - Schnelle Wirkung
- Bekämpft Giersch und andere schwer bekämpfbare Unkräuter
- Wurzeltiefe Wirkung
- Fertigformulierung mit systemischer Wirkung – auch gegen Giersch
- Nicht bienengefährlich
- Sichtbar nach 24 Stunden
Gebrauchsanweisung: Roundup Unkrautfrei Speed wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht (33 ml/qm) (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!). Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich an der Düse einstellen. Anwendung während der Vegetationsperiode im Freiland, jeweils 33 ml/qm: - Wege und Plätze mit Holzgewächsen, ab Pflanzjahr (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig!)
- Ziergehölze, ab Pflanzjahr
- Zierrasen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch
- Zierpflanzen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch
- Kernobst, ab PflanzjahrUnverdünnt spritzen als Einzelpflanzenbehandlung. Maximal eine Anwendung je Kultur beziehungsweise je Jahr.
Wartezeiten: Bei Kernobst 42 Tage: Roundup Speed kann nach bisherigen Erkenntnissen bei allen gebräuchlichen Kernobst-Sorten eingesetzt werden Freiland, Ziergehölze/Rasen/Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Besondere Hinweise: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Um Abdrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen. Anwendung während der Vegetationsperiode möglich (April bis Oktober). Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Temperatur bedingte Wirkungkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden. Anwendungszeit: April bis Oktober Wirkstoffe/Inhaltsstoffe: 7,2 g/l Glyphosat (als Isopropylaminsalz 9,7 g/l) 9,55 g/l Pelargonsäure Zulassungsnummer DE: 005316-00 Verpackungsgröße: 2,5 Liter Nachfüllpackung
Wichtige Informationen: Hier stellen wir Ihnen allgemeine Informationen über Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Diese berücksichtigen den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko. Hinweise zum allgemeinen Umgang, zur Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf den Seiten des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hier. Download "Käuferinformationsblatt über die Abgabe von Pflanzenschutzmittel im Versand- und Internethandel" Download Infoblatt "Pflanzenschutz richtig gemacht" Download "Sicherheitsdatenblatt" für dieses Produkt
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Sicherheitshinweise: - P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden! Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen! Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten!
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